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Didaktische Umsetzung

Unterstützt durch das Modell Schülergenossenschaft lernen die SchülerInnen, dass größere Gruppen für ihre Entscheidungsfindungen Regeln und Verfahren brauchen. Sie erfahren beispielhaft, solche zu gestalteten und umzusetzen. Eine Mustersatzung wird von den Genossenschaftsverbänden zur Verfügung gestellt. Die SchülerInnen müssen diese Vorlage an ihre Geschäftsidee anpassen und sich auf die Höhe des Genossenschaftsanteils einigen. Somit bringen sich die SchülerInnen aktiv mit ihren Ideen und Vorstellungen in das Regelwerk der Schülergenossenschaft ein. Dieser Prozess verlangt von den SchülerInnen gemeinsam Kompromisse und Formulierungen zu finden. Die angepasste Satzung wird in einer Gründungsprüfung vom Genossenschaftsverband begutachtet, anschließend wird die Schülergenossenschaft in das Schülergenossenschaftsregister eingetragen.

Ein Schüler erklärt die Organisation der Schülergenossenschaft
Schüler erklären ihre Genossenschaft auf der Messe des RWGV

Das Modell Schülergenossenschaft ist als langfristiges Projektlernen ohne vorab festgelegte Projektlaufzeit konzipiert. Es kann auf ein oder mehrere Schuljahre angelegt sein. Hierdurch ergibt sich für die Lehrkräfte die Möglichkeit, Lernprozesse auch über längere Zeiträume anzulegen. Die SchülerInnen können die tatsächlichen Auswirkungen ihrer Entscheidungen mittelfristig verfolgen und auf diese Weise besser von den gewonnenen Erkenntnissen profitieren. Jüngere SchülerInnen rücken nach, während ältere die Schülergenossenschaft verlassen. Die mindestens jährlich stattfindende Mitgliederversammlung bietet gute Voraussetzungen dafür, neue Mitglieder in die Struktur der Genossenschaft einzuführen. Eine regelmäßige Diskussion von Satzung und Geschäftserfolg sollte dabei Bestandteil dieser Versammlungen sein.

Die Schülergenossenschaft kann auf vielfältige Weise in den Schulbetrieb eingebunden werden. Naheliegende Möglichkeiten sind die Einrichtung als AG, als Wahlpflichtangebot oder als Angebot am Nachmittag. Bisherige Evaluierungen haben gezeigt, dass eine Anbindung an Fachunterrichte oder Lernfelder für alle Schulformen möglich ist. Es bieten sich insbesondere wirtschaftliche Fächer wie „Arbeit-Wirtschaft-Technik“, „Politik und Wirtschaft“ oder „Wirtschaftspraxis“ und die Berufsorientierung an. Auf Schulebene lassen sich jeweils unterschiedliche Lösungen erarbeiten.

In haftungsrechtlicher Hinsicht ist es empfehlenswert, wenn die Schülergenossenschaft als Schulprojekt in den Verantwortungsbereich und das pädagogische Konzept der Schule eingebunden ist. Hierfür muss die Schulleitung einbezogen sein. Die Schulkonferenz und der Schulträger sollten der Einrichtung zustimmen. Wie bei jedem Schulprojekt sollte auch in der Schülergenossenschaft die Aufsicht durch eine Lehrperson oder einen Sozialpädagogen gewährleistet sein. Konkrete Regelungen für die Bereiche Marktauftritt, Finanzen/ Verträge, Unfälle/ Haftung/ Versicherung und Aufsicht werden von den Genossenschaftsverbänden mit der Schulverwaltung auf Länderebene abgestimmt und in entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt.