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Genossenschaftliche Partner

Genossenschaftsverbände und Partnergenossenschaften vor Ort unterstützen die SchülerInnen und Lehrkräfte in allen genossenschaftlichen und kaufmännischen Fragen. Die Zusammenarbeit beginnt schon in der frühen Gründungsphase und reicht von der Beratung bei der Suche nach einer Geschäftsidee bis zur Hilfestellung bei der Erstellung einer Satzung. Nach der ersten Mitgliederversammlung findet der Gründungsprozess mit der Gründungsprüfung und der Eintragung in das Schülergenossenschaftsregister seinen Abschluss.

Ein Schüler serviert eine Kostprobe an die genossenschaftlichen Partner
Auf der niedersächsischen Schülergenossenschaftsmesse

Jeder Schülergenossenschaft steht mit einer Partnergenossenschaft ein kompetenter Partner aus der lokalen Wirtschaft mit Rat und Tat zur Seite. Bei konkreten betrieblichen Fragen, z.B. Buchhaltung, Werbung oder Personalwesen, können sich die SchülerInnen an die genossenschaftlichen Partnerunternehmen wenden. Vielfach bieten Partnergenossenschaften auch Bewerbungstrainings oder gemeinsame Messeveranstaltungen an. Zudem wird es den Schülergenossenschaften durch die Vermittlung der Partnergenossenschaften und der Genossenschaftsverbände ermöglicht, ein Konto bei einer Genossenschaftsbank zu eröffnen.

„Dann haben wir’s auch noch geschafft in den Genossenschaftsverband aufgenommen zu werden, also da haben wir schon was geleistet würd‘ ich sagen.“ (aus Gruppengespräch Karl)

Alle Schülergenossenschaften werden jedes Jahr von Genossenschaftsprüfern geprüft. Dies ist ein zentraler Bestandteil des schülergenossenschaftlichen Lernarrangements. Vorbild ist die genossenschaftliche Pflichtprüfung. Sie hat als erste rechtlich vorgeschriebene Wirtschaftsprüfung in Deutschland eine lange Tradition und dient dazu, die Mitgliederinteressen abzusichern. Geprüft werden die korrekte Buchführung und die Einhaltung der genossenschaftlichen Vorgaben, wie sie in der Satzung niedergelegt sind. Die Evaluation der laufenden Projekte zeigt, dass sich die SchülerInnen durch die Genossenschaftsprüfung und die Eintragung in das Genossenschaftsregister sehr ernst genommen fühlen. Die Prüfung hat stets einen beratenden Charakter und trägt deutlich zur Realitätsnähe des Projekts bei.