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Organisatorische Umsetzung

Eine Genossenschaft ist einem Verein sehr ähnlich, denn es handelt sich ebenfalls um eine Organisation der Mitglieder. Der Aufbau einer Schülergenossenschaft entspricht dem Vorbild der realen Genossenschaften.

Die wichtigsten Bausteine einer Genossenschaft sind:
•    die Mitgliederversammlung,
•    die gewählten Gremien Vorstand und Aufsichtsrat,
•    eine schriftliche und geprüfte Satzung.

Eine Schülergenossenschaft muss mindestens sieben Mitglieder haben, die freiwillig eintreten und auch wieder austreten können. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Erwerb eines Genossenschaftsanteils. Die eingezahlten Anteile bilden das Startkapital der Schülergenossenschaft. Die Höhe dieses Anteils wird von den SchülerInnen während der Gründungsphase beschlossen und muss in der Satzung niedergelegt sein.

Die Mitgliederversammlung, den Vorstand und den Aufsichtsrat werden auch als  „Organe“ oder „Gremien“ der Genossenschaft bezeichnet. Die Satzung regelt die Rechte und Pflichten der verschiedenen Personen und Organe in einer Genossenschaft.

Die Mitglieder treffen sich regelmäßig zur Mitgliederversammlung. Sie haben alle eine Stimme und wählen den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die Mitgliederversammlung besteht aus sämtlichen Mitgliedern der Genossenschaft.

Abstimmung in einer Schülergenossenschaft
Abstimmung in einer Schülergenossenschaft

Der Vorstand der Schülergenossenschaft besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Diese werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand hat die Aufgabe, die Geschäfte der nachhaltigen Schülergenossenschaft zu führen.

Der Aufsichtsrat besteht ebenfalls aus mindestens drei Mitgliedern der Schülergenossenschaft. Er hat die Aufgabe, die Arbeit des Vorstands und die Geschäftsentwicklung der Genossenschaft im Sinne der Mitglieder zu kontrollieren.